Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für das ganze Areal und die ganze Anlage der ARENA. Für Matchbesucher gelten zusätzlich die
«Vorschriften des SEHV über die Sicherheit in den Stadien», die Bestimmungen der Feuerpolizei sowie alle weiteren
gesetzlichen Vorschriften. Daraus seien besonders das Verbot über das Werfen von Gegenständen sowie das Verbot
über das Abbrennen von Feuerwerk und Fackeln erwähnt.
Die Benützung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Unfälle und sonstige Schäden, welche durch
Nichtbeachtung dieser Hausordnung, durch Nichtbeachten von Weisungen des Betriebs- und Sicherheitspersonals, durch
mangelnde Vorsicht, durch Selbstverschulden oder durch Verschulden Dritter entstehen, sowie bei Diebstählen lehnt die
Betriebsleitung Zentrum Schluefweg und ARENA jegliche Haftung ab. Wertsachen können an der Eislaufkasse deponiert,
Fundgegenstände müssen dort abgegeben werden (bei Matchbetrieb: Abgabe am Container für Fundgegenstände).
Die ARENA ist videoüberwacht.
Erfolgt der Eintritt gegen Gebühr, so ist der Eintrittsausweis stets auf sich zu tragen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
In der ganzen ARENA inkl. Restaurants herrscht striktes Rauchverbot. Raucher benutzen die beiden gekennzeichneten Raucherzonen ausserhalb der ARENA.
In sämtlichen Garderoben, Nebenräumen, Duschen, Serviceräumen und Garderobenkorridoren herrscht striktes Alkoholverbot.
Garderoben und andere zugewiesene Räume sind aufgeräumt zu verlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen
Behältern getrennt zu entsorgen. Mehraufwand wird verrechnet.
Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht
verstellt werden.
Das Betreten der Eisfläche während der Reinigung ist aus Sicherheitsgründen strikte verboten. Ebenfalls verboten ist
das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe respektive das Betreten sämtlicher übriger Flächen und Räume, die
nicht mit schlittschuhgängigem Belag ausgerüstet sind, mit Schlittschuhen.
Das Sitzen oder stehen auf Banden und Umzäunungen sowie das Übersteigen von Umzäunungen ist verboten.
Während des öffentlichen Eislaufes ist das Hockeyspielen nur während der dafür vorgesehenen Zeit auf dem dafür
markierten Feld gestattet
Den Anordnungen des Betriebspersonals, den Mitgliedern des Sicherheitsdienstes und der Polizei sind Folge zu
leisten. Personen, welche gegen diese Hausordnung verstossen, die Ordnung erheblich stören, andere Benutzer
belästigen oder deren Verhalten sonst wie zu berechtigten Klagen Anlass gibt, können von den zuständigen Organen
aus der Anlage verwiesen werden.
Bei Verstössen ist die Betriebsleitung befugt, das Betreten der Anlage auf bestimmte Zeit zu untersagen. Bei Verweis
aus der Anlage erfolgt keine Rückerstattung der Eintrittsgebühr respektive Abonnementskosten. Aus Fehlverhalten
entstandener Mehraufwand kann dem Verursacher laut gültiger Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden.
Diese Hausordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit den Verhältnissen oder
speziellen Anlässen angepasst werden.
Diese Hausordnung ist ein integrierender Bestandteil sämtlicher Mietverträge. Sie gilt für die ganze ARENA.





